24 rer prozessualen Rechte und rechtsstaatlichen Grundsätze, namentlich des rechtlichen Gehörs, der Fairness und der Verteidigungsrechte, gegenüberzustellen. Vorliegend wurden gewichtige Gültigkeitsvorschriften verletzt, und zwar gleich mehrfach. Die Verletzung der Aktenführungs-, Protokollierungs- und Dokumentationsvorschriften zogen weitreichende Konsequenzen nach sich. Mangels rechtsgenügender Aktenführung und Dokumentation sind zahlreiche Elemente der Ermittlungen nicht hinreichend überprüfbar.