eine Übertretung. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Übertretungsbusse von CHF 150.00. Für den Beschuldigten 2 erachtete sie eine Strafe von 48 Monaten als angemessen; dies insbesondere aufgrund der Rollenteilung bzw. der hierarchischen Stellung zwischen den beiden Beschuldigten. Die Beschuldigten betrieben einen «klassischen» Drogenhandel mit unterschiedlichen Drogen. Allein in Bezug auf das Amphetamin gefährdeten sie die Gesundheit vieler Menschen i.S.v. Art. 19 Abs. 2 BetmG;