huana und Haschisch. Bei den Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (Art. 33 WG; SR 514.54) geht es um die unbefugte Einfuhr und den unbefugten Besitz eines Butterflymessers und eines Schlagrings, sowie um den unbefugten Besitz eines Revolvers und eines Klappmessers. Betreffend die Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz (Art. 37 SprstG; SR 941.41) wird dem Beschuldigten 1 vorgeworfen, den Sprengstoff TATP hergestellt und einen Teil davon verwendet, d.h. gesprengt zu haben. In Bezug auf Amphetamin liegen mengenmässig qualifizierte BetmG- Widerhandlungen i.S.v.