23 Gemäss der Anklageschrift vom 1. Juni 2022 (pag. 790 ff.) inkl. Anpassungen gemäss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. März 2023 (pag. 890 f.) werden den Beschuldigten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und teilweise qualifiziert sowie teilweise als Mittäter begangen, sowie dem Beschuldigten 1 zusätzlich mehrfache Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sowie mehrfache Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Die Widerhandlungen gegen das BetmG betreffen 2'225