Dass das Falljournal nachträglich abgeändert oder erst nachträglich erstellt worden sein könnte, wie die Verteidigungen vorbrachten, betrachtet die Kammer als unwahrscheinlich. Zwar wurde das Dokument gemäss den Dokumenteigenschaften am 9. November 2020 erstellt und am 7. November 2023 zuletzt gespeichert (pag. 1251). Der 7. November 2023 ist jener Tag, an welchem Polizist E.________ das Dokument dem Obergericht per E-Mail zukommen liess. Dabei hielt er in der E-Mail-Nachricht fest, die Einträge in blauer Schrift beträfen Beobachtungen der Mitarbeitenden der Aussenfahndung vor Ort, jene in schwarzer Schrift die Auswertung der Videokamera (pag. 1084). Anlässlich seiner Befragung in der