Wann, durch wen und mit welchem konkreten Inhalt die Observation angeordnet wurde, kann gestützt auf die vorliegenden Akten (Bericht der Polizei vom 2. März 2023, Falljournal sowie Aussagen des Zeugen E.________) nicht schlüssig beantwortet werden. Zwar ist gut möglich, dass die Anordnung am 4. November 2020 durch den Dienstchef der Regionalfahndung erfolgte, und dass es dabei um «verdächtiges Verhalten, evtl. Handel mit Betäubungsmitteln» ging, wie dem Titel des Falljournals zu entnehmen ist (pag. 1085). Mangels Schriftlichkeit der Anordnung kann all dies – und insbesondere auch der konkrete Inhalt der Anordnung – nicht verifiziert werden.