__ brachte vor, mit der Einreichung des Falljournals und der Einvernahme des Zeugen E.________ sei – mit einem Dokument aus der einschlägigen Zeit – die Dauer der Observation geklärt. Eine schriftliche Anordnungsverfügung fehle zwar. Dass die Anordnung durch den Dienstchef erfolgt sei, gehe jedoch aus dem Bericht vom 2.