Auch die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität erscheint hier unproblematisch, zumal an diese keine hohen Anforderungen gestellt werden. Ein Fragezeichen wirft bei der Kammer indes die mehrmonatige Lücke zwischen dem Eingang der Meldungen (Frühjahr/Sommer 2020) und dem Start der Observation (November 2020) auf. Zeuge E.________ erklärte anlässlich seiner Befragung an der Berufungsverhandlung, sie seien personell nicht in der Lage gewesen, dieser Sache früher nachzugehen, weil sie vorher noch andere Dinge zu erledigen gehabt hätten (pag. 1203 Z. 10 ff.).