Wie bereits erwähnt, sind bei der Polizei mehrere Meldungen wegen Verdachts auf Betäubungsmittelhandel in G.________(Ortschaft), Region K.________(Adresse)/L.________(Adresse), eingegangen. Die Meldenden schlossen ihre Vermutung offenbar daraus, dass in diesen Strassen – beides Quartierstrassen ohne grossen Durchgangsverkehr – vermehrter Personenwagenverkehr mit unbekannten Fahrzeugen, teilweise mit Kontrollschildern anderer Kantone, herrschte, wobei die Personenwagen jeweils nur kurz bei einer Liegenschaft hielten und dann wieder wegfuhren (vgl. pag. 86, pag. 99 und pag.