Dieser Antrag wurde gutgeheissen und das Falljournal hierauf eingereicht; dieses enthält zusätzliche Informationen zu den im Rahmen der Observation (mittels Videoinstallation und persönlich durch Polizeimitarbeitende) gemachten Beobachtungen und getätigten Handlungen (pag. 1078 ff.). 8.2.2 Rechtliche Grundlagen der Observation Vorab ist zusammen mit der Vorinstanz und entgegen der Ansicht der Polizei festzuhalten, dass sich die Videoinstallation vorliegend nicht auf das Polizeigesetz des Kantons Bern (PolG; BSG 551.1), sondern auf die StPO stützte bzw. stützen musste