Im Anzeigerapport betreffend F.________ (mutmasslicher Drogenabnehmer des Beschuldigten 2) und den Beschuldigten 2 vom 30. März 2021 werden die Meldungen folgendermassen wiedergegeben (pag. 112 f.): Im Frühjahr/Sommer 2020 gingen bei der Kantonspolizei Bern mehrere Meldungen ein, wonach in G.________(Ortschaft), Region K.________(Adresse)/L.________(Adresse), vermutlich mit Betäubungsmittel gehandelt werde. Obwohl beides Quartierstrassen ohne grossen Durchgangsverkehr wären, würden dort des Öfteren unbekannte Fahrzeuge, teilweise mit Kontrollschildern anderer Kantone in diese Strässchen fahren.