Kostenverlegung; allfällige Rückzahlungspflichten betreffend amtli- 10 che Entschädigungen; Rückgabe oder Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände bzw. Geldbeträge) zu überprüfen (Bst. A Ziff. II, Bst. B, Bst. C und Bst. D Ziff. 2 und 4-7 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter hat die Kammer die nicht der Rechtskraft zugänglichen Beschlüsse über die erstellten DNA-Profile und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu treffen (Bst D Ziff. 6 und 7 des erstinstanzlichen Urteils).