4.3 Anträge des Beschuldigten 2 Rechtsanwalt D.________ stellte namens und im Auftrag des Beschuldigten 2 anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1226): 1. Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft sei abzuweisen. 2. Die Anschlussberufung von C.________ sei gutzuheissen und diesem sei eine Haftentschädigung in der Höhe von CHF 15'200.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 27. Januar 2021 auszuzahlen. 3. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Staat aufzuerlegen.