1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. März 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als dass das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 01.08.2018 bis 14.03.2020 in G.________(Ortschaft) durch Erwerb zum eigenen Konsum sowie durch Konsum einer unbekannten Menge Marihuana eingestellt wurde (Urteil Ziff. A.l.).