1. Die beschlagnahmten Gegenstände sowie die beschlagnahmten Geldbeträge von total CHF 4'430.00 seien einzuziehen. 2. Es sei über die Aufbewahrung bzw. Löschung der erhobenen DNA-Profile von A.________ und C.________ sowie der von beiden erhobenen erkennungsdienstlichen Daten zu verfügen. 3. Die Honorare der amtlichen Verteidigungen seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 4.2 Anträge des Beschuldigten 1 Die an der Berufungsverhandlung seitens Rechtsanwältin B.________ für den Beschuldigten 1 gestellten Anträge lauten wie folgt (pag. 1256 f.; Hervorhebungen im Original):