C.________ sei schuldig zu erklären der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und soweit Amphetamin betreffend – mengenmässig qualifiziert sowie teilweise gemeinsam mit A.________ begangen in der Zeit vom 24. Juli 2020 bis zum 26. Januar 2021 in G.________(Ortschaft) durch Erwerb oder auf andere Weise Erlangen, Aufbewahren bzw. Aufbewahren lassen, Besitz, Veräussern, auf andere Weise Verschaffen oder in Verkehr bringen sowie Anstaltentreffen zum Veräussern von ca. 60 Kilogramm Marihuana, 9.6 Kilogramm Haschisch, 2'225 Gramm Amphetamingemisch sowie 1'630 Stück Ecstasy Tabletten.