1. Januar 2020 bis 26. Januar 2021 in G.________(Ortschaft) durch unerlaubtes Herstellen und am 31. Dezember 2020 durch unerlaubte Verwendung von Sprengmitteln. II. A.________ sei zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wobei der Vollzug mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei; unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 35 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend total CHF 12'000.00, wobei der Vollzug mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei;