3.1 in der Zeit von Januar 2020 bis 26. Januar 2021 beim Grenzübertritt in die Schweiz sowie in G.________(Ortschaft) durch Erwerb, Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet, Aufbewahren und Besitz zweier verbotener Waffen (Butterflymesser und Schlagring); 3.2 in der Zeit von ca. 1. Januar 2019 bis 26. Januar 2021 anlässlich zwei verschiedener Ausräumungen an unbekannten Orten im I.________(Region) und in G.________(Ortschaft) durch unberechtigtes Aufbewahren und unberechtigter Besitz zweier Waffen (Revolver und Klappmesser); 4. der Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom