3. der Einziehungen der bei A.________ beschlagnahmten Drogen, Drogenutensilien, Waffen und Chemikalien sowie der bei C.________ beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien zur Vernichtung gemäss Ziff. D.1.+3. erstinstanzliches Urteilsdispositivs. B. A.________ I. A.________ sei schuldig zu erklären 1. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und – soweit Amphetamin betreffend – mengenmässig qualifiziert sowie teilweise gemeinsam mit C.________ begangen