6 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft wurde bei der Kantonspolizei Bern (nachfolgend: Polizei), Einsatzleiter Fall E.________ Weiter wurde von Amtes wegen bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau der Stand des gegen den Beschuldigten 2 hängigen Strafverfahrens EO 23 12911 abgeklärt (vgl. pag. 1074, pag. 1122 und pag. 1169 ff.). Sodann wurden über die beiden Beschuldigten von Amtes wegen Strafregisterauszüge (datierend vom 10. September 2024 [pag.