5 6. Die Löschung der erstellten DNA-Profile (A.________: PCN .________; C.________: PCN .________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16 Abs. 1 lit. c DNA-ProfilG). 7. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (A.________: PCN .________; C.________: PCN .________) durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 lit. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).