3 B. C.________ I. C.________ wird freigesprochen: der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und – soweit Amphetamin sowie Ecstasy (MDMA) betreffend – mengenmässig qualifiziert sowie teilweise gemeinsam mit A.________ begangen in der Zeit vom 24.07.2020 bis 26.01.2021 in G.________(Ortschaft) durch Erwerb oder auf andere Weise Erlangen, Aufbewahren bzw. Aufbewahren lassen, Besitz, Veräussern, auf andere Weise Verschaffen oder in Verkehr bringen sowie Anstaltentreffen zum Veräussern von