Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 11'157.15 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung; vgl. Bst. C hiernach). III. 1. Das Widerrufsverfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden vom Kanton Bern getragen. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 100.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 200.00. 3. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet.