unter Ausrichtung einer Genugtuung an A.________ von CHF 7'000.00 zuzüglich 5 % Zins seit 11.02.2021 für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse und unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9'200.00 und Auslagen (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung; vgl. Bst. C hiernach) von CHF 2'757.15, insgesamt bestimmt auf CHF 11'957.15, an den Kanton Bern. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: