2 2. der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen 1. in der Zeit von Januar 2020 bis 26.01.2021 beim Grenzübertritt in die Schweiz sowie in G.________(Ortschaft) durch Erwerb, Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet, Aufbewahren und Besitz zwei verbotener Waffen (ein Butterflymesser und ein Schlagring);