ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: 1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und – soweit Amphetamin sowie Ecstasy (MDMA) betreffend – mengenmässig qualifiziert sowie teilweise gemeinsam mit C.________ begangen 1. in der Zeit vom 24.07.2020 bis 26.01.2021 in G.________ (Ortschaft) durch Erlangen, Befördern, Aufbewahren, Lagern, Besitz sowie teilweise Veräussern oder auf andere Weise in Verkehr bringen von