15. Entschädigung Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der privat verteidigte Beschuldigte weder im erst- noch im oberinstanzlichen Verfahren Anspruch auf eine Entschädigung. 19 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: A.________ wird schuldig erklärt: 1. der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 12. November 2021 auf der Autobahn A1 C.________, Fahrtrichtung D.________, durch Rechtsüberholen auf der Autobahn;