Für die restlichen 10 Tagessätze Geldstrafe zu je CHF 120.00 bleibt der bedingte Strafvollzug bestehen. 12.7 Fazit Der Beschuldigte wird für das Rechtsüberholen auf der Autobahn im Ergebnis zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 120.00, ausmachend CHF 1'200.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 240.00 (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage) 17 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, die Probezeit beträgt zwei Jahre.