16 drei erwachsene Kinder (pag. 154 Z. 28 ff.). Vor der Vorinstanz äusserte der Beschuldigte zudem, die aktuellen monatlichen Ausgaben für ihn und seine Ehefrau würden sich auf ca. CHF 6'500.00 belaufen (pag. 154 Z. 21), wobei nicht ersichtlich ist, dass sich daran etwas geändert hätte (vgl. pag. 271 f. Z. 27 ff.). In Anbetracht des verhältnismässig geringen Einkommens im Vergleich zum Vermögen ist die Tagessatzhöhe im Einklang mit der Vorinstanz auf CHF 120.00 festzusetzen. 12.5 Vollzug Gemäss Art.