In Bezug auf die Beweggründe ist zu seinen Gunsten festzuhalten, dass er nicht rechts überholte, um zu drängeln, sondern weil er dem nach rechts ziehenden Lieferwagen ausweichen wollte. Gleichzeitig wäre das strafbare Manöver durch Abbremsen bzw. Anhalten auf dem Pannenstreifen (oder der Normalspur) ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Insgesamt wirkt sich die subjektive