Hierfür sind – nicht zuletzt auch mit Blick auf die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien), die eine Strafe von mindestens 12 Strafeinheiten vorschlagen – insgesamt 14 Tagessätze zu veranschlagen. 12.2.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte eventualvorsätzlich, was sich leicht verschuldensmindernd auszuwirken hat. In Bezug auf die Beweggründe ist zu seinen Gunsten festzuhalten, dass er nicht rechts überholte, um zu drängeln, sondern weil er dem nach rechts ziehenden Lieferwagen ausweichen wollte.