9. Einfache Verkehrsregelverletzung durch unzulässiges Fahren auf dem Pannenstreifen 9.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand Nach Art. 90 Abs. 1 SVG wird mit Busse bestraft, wer die Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt. Der Fahrzeugführer darf Pannenstreifen und signalisierte Abstellplätze für Pannenfahrzeuge gemäss Art. 36 Abs. 3 VRV nur für Nothalte benützen. Wer diese Vorschrift bei erhöhtem Verkehrsaufkommen missachtet, nimmt damit in der Regel auch ein Rechtsüberholen vor.