Erstellter Sachverhalt Nach dem Gesagten erweist sich der folgende Kernsachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte fuhr mit seinem Personenwagen auf der Autobahn bei stockendem Verkehr zuerst auf dem ersten Überholstreifen und wechselte danach auf die Normalspur. Nach dem Spurenwechsel begann er, zum vorderen Fahrzeug aufzuschliessen. Etwas schräg weiter vorne auf der Überholspur fuhr gleichzeitig ein Lieferwagen samt Anhänger, der ebenfalls auf die Normalspur wechseln wollte. Nach dem Spurenwechsel und Aufschliessen des Beschuldigten befanden sich die beiden Fahrzeuge etwa auf gleicher Höhe.