_ hatte aus seiner nach hinten versetzten Position einen guten Überblick über das Geschehen. Wäre der Beschuldigte – halb auf dem Pannenstreifen – strikt geradeaus gefahren, hätte E.________ die Kollision somit wissentlich und willentlich verursachen müssen, was wenig nachvollziehbar und insbesondere auch mit Blick auf seinen Beruf als Chauffeur (pag. 4) unwahrscheinlich erscheint. Schliesslich sprechen auch die im Polizeirapport wiedergegebenen Angaben des Beschuldigten dafür, dass dieser wieder links vor dem Lieferwagen einbiegen wollte.