8 macht eher den Anschein, als ob der Beschuldigte, als er das aus seiner Sicht regelwidrige Nach-rechts-Drängen des Lieferwagens registrierte, nicht nachgeben wollte und auf seiner Position beharrte. Schliesslich ist aufgrund der Aussagen des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme unmittelbar nach dem Vorfall (pag. 15) davon auszugehen, dass er auf dem Pannenstreifen am Lieferwagen vorbeifuhr und wieder leicht nach links zog.