Davon abgesehen hätte der Anhänger kaum derart stark ausschwenken können, sodass er den Beschuldigten selbst auf dem Pannenstreifen noch hätte treffen können. Entgegen den Vorbringen der Verteidigung (vgl. pag. 278) sind solche logischen Überlegungen von Verkehrsteilnehmenden auch in einer Stresssituation zu erwarten. Insgesamt lässt sich somit nicht schlüssig erklären, weshalb der Beschuldigte, nachdem er bereits teilweise auf den Pannenstreifen ausgewichen war, nicht weiter abbremste bzw. mit dem ganzen Fahrzeug auf dem Pannenstreifen anhielt, um den Lieferwagen vorbeizulassen. Es