Auch wenn der Beschuldigte gleichzeitig ausführte, das Ganze sei "ziemlich rassig" geschehen (pag. 155 Z. 30), wird aus seinen Aussagen klar, dass die Fahrzeuge sich unmittelbar vor dem Unfall langsam – im Schritttempo – bewegten, was denn auch der Verkehrssituation (stockender Verkehr) entspricht. Von einem raschen Annähern des Lieferwagens kann somit keine Rede sein. Weiter erklärte der Beschuldigte auf entsprechende Frage hin, er habe sich nicht getraut zu bremsen, weil der andere ein relativ langes Fahrzeug gehabt habe und mit dem ganzen Fahrzeug «voll rechts reingezogen» habe, was ihm Angst gemacht habe.