273 Z. 14 ff.). In der Berufungsverhandlung führte er weiter zum ersten Mal aus, er habe dort vielleicht bei der Polizei ein paar Dinge gesagt, als er natürlich total geschockt gewesen sei von dem Ablauf, welcher dort passiert sei (pag. 272 Z. 18 f.), was auf einen nachträglichen Er- klärungs- und Abschwächungsversuch seiner tatnächsten Aussagen hindeutet. Ebenfalls erläuterte er sowohl anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als auch anlässlich der Berufungsverhandlung sinngemäss, er sei zunächst auf gleicher Höhe mit dem Lieferwagen gewesen, anschliessend sei er aber immer weiter vorne gewesen, dies auch, als er sich auf dem Pannenstreifen befunden habe (vgl. pag.