Er habe den Blinker nach rechts gesetzt und auf den Normalstreifen gewechselt. Als er komplett auf dem Normalstreifen gewesen sei, sei dieser Personenwagen rechts neben ihn gefahren. Der Personenwagen habe vor ihn gewollt, deshalb sei er nach rechts ausgewichen und habe vor ihm wieder auf den Normalstreifen gewollt. Er [E.________] sei mit ca. 30-40 km/h gefahren. Den Abstand habe er nicht grösser gemacht, weil der Personenwagen ihn so nicht überholen dürfe. Dann sei der Personenwagen nach links gezogen. Er sei nicht ausgewichen und sie seien kollidiert (pag. 9 f.). Auch E.________ bestätigte anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung im Wesentlichen seine Aussagen.