Er [der Beschuldigte] habe sich nicht getraut zu bremsen, weil der andere mit dem Fahrzeug voll rechts reingezogen sei. Er [der Beschuldigte] hätte gleich sofort mit dem ganzen Fahrzeug auf den Pannenstreifen fahren müssen. Er habe gedacht, der mache ihm jetzt Angst. Mit dem ganzen Zugfahrzeug sei der andere nach rechts gekommen (pag. 156 Z. 16 ff.). Schliesslich führte er auf die Anschlussfrage, weshalb es nicht möglich gewesen sei, einfach langsamer zu fahren, ergänzend aus, er sei immer weiter vorne gewesen als E.________. Dieser sei immer eine halbe Fahrzeugbreite hinter ihm gewesen (pag. 156 Z. 24).