7. Beweiswürdigung 7.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung nach Art. 10 Abs. 2 StPO und der Beweiswürdigungsregel "in dubio pro reo" nach Art. 10 Abs. 3 StPO korrekt wiedergegeben (pag. 189); darauf kann integral verwiesen werden (Art. 82 Abs. 4 StPO). 7.2 Beweismittel Als objektives Beweismittel liegt der Kammer die Strafanzeige der Kantonspolizei Solothurn vom 7. Dezember 2021 samt Rapport (pag. 1 ff.) vor. Als subjektive Beweismittel sind die Erstaussagen des Beschuldigten unmittelbar nach dem Vorfall vom 12. November 2021 (pag.