Als ein auf dem ersten Überholstreifen fahrender Lieferwagen mit Anhänger auf den Normalstreifen habe wechseln wollen, sei der Beschuldigte auf den Pannenstreifen ausgewichen. Statt dort anzuhalten, sei er auf dem Pannenstreifen weiter am Lieferwagen mit Anhänger vorbeigefahren, dies in der Absicht, vor dem Lieferwagen wieder auf den Normalstreifen zu wechseln, worauf es zur seitlichen Kollision mit dem Lieferwagen gekommen sei. Der Beschuldigte habe damit den Pannenstreifen über eine nicht mehr angemessene Strecke befahren (einfache Verkehrsregelverletzung) und unzulässigerweise