3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 30. Juli 2024, pag. 254 ff.), ein IVZ-Auszug (datierend vom 2. August 2024, pag. 259) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (ebenfalls datierend vom 2. August 2024, pag. 258) eingeholt. Ebenfalls von Amtes wegen wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals zu Protokoll einvernommen (pag. 271 ff.).