_, schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte ihn die Vorinstanz zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend CHF 1'200.00, wobei der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde, zu einer Verbindungsbusse von CHF 240.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage, zu einer Übertretungsbusse von CHF 140.00, ebenfalls unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'200.00 (alles pag. 171, Ziff.