1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) erklärte den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 28. April 2023 der groben Verkehrsregelverletzung durch Rechtsüberholen auf der Autobahn und der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unzulässiges Fahren auf dem Pannenstreifen, beides begangen am 12. November 2021 auf der Autobahn A1 in C.________ in Fahrtrichtung D.________, schuldig.