Nach dem Gesagten erachtet die Kammer eine Gesamtübertretungsbusse von CHF 5'230.00 (CHF 3'600.00 + CHF 1’130.00 + CHF 500.00) als dem Verschulden und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten angemessen. Die von der Vorinstanz ausgesprochenen Übertretungsbussen von insgesamt CHF 4'500.00 (CHF 2'000.00 + CHF 2'500.00) sind somit infolge des Verschlechterungsverbots zu bestätigen. Es besteht kein Anlass, eine Korrektur am Gesamtstrafmass nach unten vorzunehmen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 45 Tage festzusetzen.