Letzteres wirkt sich straferhöhend aus. 17.4.3 Strafempfindlichkeit Eine besondere Strafempfindlichkeit ist schliesslich nicht auszumachen, so dass dieser Punkt neutral zu gewichten ist. 17.4.4 Zwischenfazit Insgesamt sind die Täterkomponenten im Umfang von CHF 500.00 straferhöhend zu berücksichtigen. 17.5 Gesamtstrafmass Nach dem Gesagten erachtet die Kammer eine Gesamtübertretungsbusse von CHF 5'230.00 (CHF 3'600.00 + CHF 1’130.00 + CHF 500.00) als dem Verschulden und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten angemessen.