18 17.4 Täterkomponenten 17.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte wurde bereits mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 26. Mai 2021 wegen Widerhandlung gegen die Covid- 19-Verordnung besondere Lage durch Betreiben eines Fitnesscenters trotz allgemein verordneter Schliessung und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen verurteilt (amtliche Akten PEN 21 205, pag. 39 ff. und 126 ff.). Der Beschuldigte scheint diesbezüglich unbelehrbar und uneinsichtig.