Im Ergebnis ist unter Berücksichtigung weiterer möglicher Vorgehensweisen insgesamt jeweils noch von einem leichten Tatverschulden auszugehen. Die Kammer erachtet betreffend den 26. September 2021 eine Übertretungsbusse von CHF 200.00, für den Zeitraum vom 27. September 2021 bis 24. November 2021 eine solche von CHF 1'200.00 sowie für den 11. Dezember 2021 eine solche von CHF 300.00 für angemessen. Davon sind je ein Anteil von 2/3 zu asperieren, ausmachend CHF 130.00, CHF 800.00 und CHF 200.00. Damit resultiert eine vorläufige Gesamtübertretungsbusse von CHF 4'730.00 (CHF 3'600.00 + CHF 130.00 + CHF 800.00 + CHF 200.00).