Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus selbstbezogenen Beweggründen, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, sich rechtskonform zu verhalten. Indem er sich während mehrerer Wochen über die Zertifikatspflicht hinwegsetzte und sogar explizit dafür warb, in seinem Fitnesscenter seien «ALLE willkommen mit oder ohne Covid-Zertifikat», offenbarte er eine beachtliche Gleichgültigkeit gegenüber den staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Im Ergebnis ist unter Berücksichtigung weiterer möglicher Vorgehensweisen insgesamt jeweils noch von einem leichten Tatverschulden auszugehen.